BEOBACHTUNGSFAHRT
Beurteilung durch Fahrlehrer
Autofahren zu dürfen ist für die Lebensqualität vieler Menschen von großer Bedeutung. Eine Krankheit kann zur Beeinträchtigung der Fahrsicherheit führen.
Auf Anraten von Ärzten kommen Betroffene immer wieder zu Fahrschulen, um sich ihre Fahreignung schriftlich bestätigen zu lassen. Das Formular zur Dokumentation einer „Beobachtungsfahrt” bringen sie meist mit.
Bestimmungen zur Fahreignung
Die §§ 11, 12, 13, 14 und 46 FeV enthalten die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Fahreignung. Diese Bestimmungen werden durch die Anlagen 4, 4a, 5 und 6 zur FeV sowie durch die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ergänzt.
Straßenverkehrsgesetz verlangt eigenverantwortliches Verhalten
Weil die Fahrerlaubnisbehörden in der Regel keine Meldung über Krankheiten von Fahrerlaubnisinhabern erhalten, ist der Führerschein einer z.B. an einem Schlaganfall erkrankten Person zunächst nicht in Gefahr. Nach § 2 Absatz 1 der FeV ist aber jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis verpflichtet zu überprüfen, ob er nach einer Erkrankung Kraftfahrzeuge noch sicher führen kann (sog. Vorsorgepflicht). Entstehen daran Zweifel und werden sie der Behörde bekannt, muss diese handeln und die Beibringung von ärztlichen Gutachten anordnen. Wer infolge geistiger oder körperlicher Mängel fahruntauglich ist, sich aber trotzdem hinters Lenkrad setzt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich im Sinne von § 315c StGB strafbar.
Wie kann man seine Fahreignung verbindlich nachweisen?
Wer nach erlittenem Schlaganfall, Herzinfarkt oder mangelndem Sehvermögen weiterhin ein Kraftfahrzeug führen will, muss durch eine Untersuchung seine Fahreignung klären lassen. Ein anderer Weg der Überprüfung besteht in einer informellen Klärung der Fahreignung. Dabei kann man mittels eines medizinischen Privatgutachtens oder einer Beobachtungsfahrt mit einem Fahrlehrer eine fachliche Einschätzung über die nach einer Krankheit bestehende Fahreignung erhalten. Der Vorteil ist, dass diese „private” Form der Überprüfung nicht zwangsläufig zu amtlichen Maßnahmen führt.
Es wird im Abschluss der Beobachtungsfahrt ein offenes Abschlussgespräch geführt.
Kommen Sie einfach auf eine Beratung vorbei.