FÜHRERSCHEINKLASSE
KLASSE A
KLASSE A AB 19.01.2013
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24, 20 (wenn 2 Jahre A2)
21 (dreirädrige Kfz)
Eingeschlossene Klassen A2, A1, AM
FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG
Theorie bei Ersterteilung
- 12 x Grundstoff
- 4 x klassenspezifischer Stoff
Theorie bei Erweiterung
- 6 x Grundstoff
- 4 x klassenspezifischer Stoff
Praxis bei Ersterteilung
- 5 x 45 Min Überland
- 4 x 45 Min Autobahn
- 3 x 45 Min Nachtfahrt
Die Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung gefahren.
Stufenaufstieg nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 auf A
Theorie bei Stufenaufstieg
- kein Unterricht
Praktische Mindestausbildung
- keine Sonderfahrten
- nur eine praktische Prüfung