FÜHRERSCHEINKLASSE
KLASSE A1
KLASSE A1 AB 19.01.2013
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 Kw/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 PS
Mindestalter: 16
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter 16 Jahre (15 ½ Führerscheinausbildung möglich)
FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG
Theorie bei Ersterteilung
- 12 x 90 Min Grundstoff
- 4 x 90 Min klassenspezifischer Stoff
Theorie bei Erweiterung
- 6 x 90 Min Grundstoff
- 4 x 90 Min klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
- 5 x 45 Min Überland
- 4 x 45 Min Autobahn
- 3 x 45 Min Nachtfahrt
Stufenaufstieg nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 auf A2
Theorie bei Stufenaufstieg
- kein Unterricht
Praktische Mindestausbildung
- keine Sonderfahrten
- nur eine praktische Prüfung