FÜHRERSCHEINKLASSE
KLASSE A2
KLASSE A2 AB 19.01.2013
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 Kw/KG nicht übersteigt.
Mindestalter: 18
Vorbesitz : –
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Mindestalter 18 Jahre (mit 17 ½ Beginn der Führerscheinausbildung möglich)
FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG
- Theorie bei Ersterteilung
- 12 x 90 Min Grundstoff
- 4 x 90 Min klassenspezifischer Stoff
Theorie bei Erweiterung Klasse A1 auf A2
- 6 x 90 Min Grundstoff
- 4 x 90 Min klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung bei Ersterwerb
- 5 x 45 Min Überland
- 4 x 45 Min Autobahn
- 3 x 45 Min Nachtfahrt
Praktische Mindestausbildung bei Erweiterung Klasse A1 auf A2
- 3 x 45 Min Überland
- 2 x 45 Min Autobahn
- 1 x 45 Min Nachtfahrt
Stufenaufstieg nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 auf A2
Theorie bei Stufenaufstieg
- kein Unterricht
Praktische Mindestausbildung
- keine Sonderfahrten
- nur eine praktische Prüfung