FÜHRERSCHEINKLASSE
KLASSE B
KLASSE B AB 19.01.2013
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3,5 t zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Mindestalter: 18 (bF 17)
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Sehtest bei Anmeldung (nicht älter als 2 Jahre)
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren (Führerscheinausbildung mit 16 ½ möglich)
FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG
Theorie bei Ersterwerb
- 12 x 90 Min Grundstoff
- 2 x 90 Min klassenspezifischer Stoff
Theorie bei Erweiterung
- 6 x 90 Min Grundstoff
- 2 x 90 Min klassenspezifischer Stoff
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll 2 x 90 Min Unterricht am Tag nicht überschreiten.
Praktische Mindestausbildung
- 5 x 45 Min Überland
- 4 x 45 Min Autobahn
- 3 x 45 Min Nachtfahrt
KLASSE B BIS 18.01.2013
PKW und kleine LKW mit einem zGG von nicht mehr als 3,5t und nicht mehr als acht (außer Fahrersitz) Sitzplätzen
- bis max. 750 kg darf ein Anhänger mitgeführt werden
- Anhänger über 750 kg zGG nur dann, wenn die Gesamtkombination nicht über 3,5 t und Leermasse größer als zGG vom Anhänger ist
- Mindestalter 18 Jahre (mit 17 ½ Jahren Führerscheinausbildung möglich)
- kein Vorbesitz einer Klasse erforderlich
- Einschluss der Klassen L, M, S
- Sehtest bei Anmeldung (nicht älter als 2 Jahre)
- begleitendes Fahren mit 17 Jahren (Führerscheinausbildung mit 16 ½ möglich)