Fahrschule Carsten Bruns

FÜHRERSCHEINKLASSE

KLASSE B

KLASSE B AB 19.01.2013

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3,5 t zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Mindestalter: 18 (bF 17)
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Sehtest bei Anmeldung (nicht älter als 2 Jahre)

Begleitendes Fahren mit 17 Jahren (Führerscheinausbildung mit 16 ½ möglich)

FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG

Theorie bei Ersterwerb

  • 12 x 90 Min Grundstoff
  • 2 x 90 Min klassenspezifischer Stoff

Theorie bei Erweiterung

  • 6 x 90 Min Grundstoff
  • 2 x 90 Min klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll 2 x 90 Min Unterricht am Tag nicht überschreiten.

Praktische Mindestausbildung

  • 5 x 45 Min Überland
  • 4 x 45 Min Autobahn
  • 3 x 45 Min Nachtfahrt

 

BMW X1

KLASSE B BIS 18.01.2013

PKW und kleine LKW mit einem zGG von nicht mehr als 3,5t und nicht mehr als acht (außer Fahrersitz) Sitzplätzen

  • bis max. 750 kg darf ein Anhänger mitgeführt werden
  • Anhänger über 750 kg zGG nur dann, wenn die Gesamtkombination nicht über 3,5 t und Leermasse größer als zGG vom Anhänger ist
  • Mindestalter 18 Jahre (mit 17 ½ Jahren Führerscheinausbildung möglich)
  • kein Vorbesitz einer Klasse erforderlich
  • Einschluss der Klassen L, M, S
  • Sehtest bei Anmeldung (nicht älter als 2 Jahre)
  • begleitendes Fahren mit 17 Jahren (Führerscheinausbildung mit 16 ½ möglich)