FÜHRERSCHEINKLASSE
KLASSE B196
01.01.2020 MOTORRADFÜHRERSCHEIN B196 (A1) 125CCM MIT AUTOFÜHRERSCHEIN
Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis für PKW
(Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die
Klasse B bekommen.
DIE AUSBILDUNG
Man benötigt mindestens 4 Einheiten zu 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu 90 Min. praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrschulausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1 als auch Überlandstrecke/Autobahn befahren werden.
PRÜFUNG
Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet.
WAS DARF ICH DAMIT FAHREN?
Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und eine Leistung von bis zu 11 kw/15 PS
NACHTEIL, WENN ICH GRÖSSERE MOTORRÄDER FAHREN MÖCHTE
Ein vereinfachten Aufstieg wie von A1 auf A2 und von A2 auf A gibt es nicht, auch keine verkürzte Ausbildung wie bei einer Erweiterung von A1 auf A. Da nur Klasse B erweitert wird, wäre eine ganz normale Ausbildung erforderlich, weshalb man sich den Erwerb von B196 gut Durchdenken sollte.