Fahrschule Carsten Bruns

FÜHRERSCHEINKLASSE

Mofa

Sie ist im eigentlichen Sinne kein Führerschein, wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben.

Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft. Dauer mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Eine Fahrprüfung gibt es nicht.

  • Mindestalter: 15 Jahre (Mofa-Fahrer müssen mindestens 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren mindestens 16 Jahre alt sein)
  • Voraussetzungen: Die MOFA – Prüfbescheinigung kann jeder erwerben
  • Fahrzeuge: MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm)
  • Einschluss: Die MOFA – Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein
  • Sonstiges: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA – Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden

Praktische Ausbildung

Mindestens folgende Fahrzeugbeherrschungsübungen sind durchzuführen:

  • Handhabung des ERollerMofas
  • Anfahren und Halten
  • Geradeaus Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Fahren eines Kreises
  • Wenden
  • Abbremsen
  • Ausweichen

Möglicherweise bieten Eure Schulen die Mofa-Ausbildung im Rahmen eines gesonderten Nachmittagsunterrichtes an. Diese Kurse sind häufig kostenlos. Solltet Ihr diese Möglichkeit nicht nutzen können oder Schwierigkeiten mit der theoretischen Prüfung haben, seid Ihr bei uns natürlich herzlich willkommen.